Was wir fördern

Die Sparkasse Hainburg Privatstiftung fördert Vorhaben, die dem Gemeinwohl dienen und nachhaltig wirken. Maßgeblich ist, dass die Projekte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 bis 40 BAO verfolgen. Gebietskörperschaften können ebenfalls gefördert werden, sofern sichergestellt ist, dass die jeweilige Zuwendung ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke eingesetzt wird. Der Stiftungsvorstand kann hierfür eine schriftliche Bestätigung verlangen und Zuwendungen an Bedingungen knüpfen.

Ob ein Vorhaben förderfähig ist, wird anhand der gesetzlichen Bestimmungen beurteilt. Als Orientierung werden insbesondere die Vereinsrichtlinien 2001 des Bundesministeriums für Finanzen (u. a. das „ABC der begünstigten Zwecke“) herangezogen werden.

Bei der Bewertung und Auswahl der Projekte werden unter anderem Aspekte wie Innovation, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Relevanz berücksichtigt. Transparenz, Nachhaltigkeit und eine verlässliche Zusammenarbeit mit Projektpartnerinnen und Projektpartnern sind dabei wesentliche Grundsätze. Projekte, die wesentlich von dritter Seite mitfinanziert oder mitorganisiert werden oder einer breiten Öffentlichkeit zugutekommen, werden besonders berücksichtigt.

Unsere Mission ist es, durch gezielte Investitionen unter anderem in Bildung, Kultur, Umweltschutz und soziale Initiativen das Leben in unserer Region nachhaltig zu verbessern

Wo wir fördern

Unsere Unterstützung gilt Initiativen und Organisationen, die mit ihren Projekten gezielt das Leben in Hainburg an der Donau und der umliegenden Region verbessern. Neben der Stadtgemeinde Hainburg an der Donau werden Zuwendungen grundsätzlich auch in Petronell-Carnuntum, Bad Deutsch-Altenburg, Hundsheim, Wolfsthal, Bruck an der Leitha, Neusiedl am See und Himberg.

Die Entscheidung über eine Zuwendung obliegt dem Vorstand der Sparkasse Hainburg Privatstiftung.

Wen wir fördern

Begünstigte können ausschließlich sein:

  • Österreichische Gebietskörperschaften, oder

  • gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen im Sinne der §§ 34 bis 40 BAO, die ihre Tätigkeit in Hainburg an der Donau oder in der Umgebung entfalten.

  • Nicht begünstigungsfähig sind gemeinnützige Wohnbaugesellschaften.

Begünstigte, die nicht mehr gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, werden vom Stiftungsvorstand ausgeschlossen und erhalten ab diesem Zeitpunkt keine Zuwendungen mehr. Der Stiftungsvorstand ist berechtigt, vor einer Entscheidung eine schriftliche Bestätigung über die widmungsgemäße Verwendung der Mittel zu verlangen.

Sie planen ein Projekt, das den Kriterien entspricht und zum Gemeinwohl in unserer Region beiträgt? Dann freuen wir uns über Ihre Einreichung und prüfen gerne, ob Ihr Vorhaben für eine Förderung durch die Sparkasse Hainburg Privatstiftung in Frage kommt.

Ihr Antrag in vier Schritten

1

Förderkriterien
prüfen

Lesen Sie hier nach, welche Förderkriterien und Voraussetzungen Projekte erfüllen sollten.

2

Antrag
einreichen

Nutzen Sie unser Antragsformular oder schicken Sie uns gerne eine E-Mail, in der Sie Ihr Projekt skizzieren

3

Sorgfältige
Prüfung

Der Stiftungsvorstand bewertet und prüft Ihren Antrag sorgfältig und meldet sich zeitnah bei Ihnen zurück.

Oder: PDF-Formular herunterladen

4

Finanzielle
Unterstützung

Bei erfolgreicher Auswahl bzw. Beschluss durch den Vorstand stimmen wir die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen ab.

Häufige Fragen (FAQ)

  • Förderfähig sind Gebietskörperschaften, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen sowie Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Hainburg an der Donau oder in deren Umgebung aktiv sind. Wohnbaugesellschaften sind von der Förderung ausgenommen.

  • Wir unterstützen Initiativen in den Bereichen Bildung, Kultur, Umwelt, Infrastruktur, Tourismus und Soziales, die einen nachhaltigen Beitrag zum Gemeinwohl in unserer Region leisten. Besonders berücksichtigt werden innovative, auf Langfristigkeit ausgerichtete und gesellschaftlich relevante Vorhaben

  • Sie können gerne unser Antragsformular nutzen oder uns Ihr Projekt per E-Mail an vorstand@sparkasse-hainburg-privatstiftung.at skizzieren. Alle notwendigen Formulare finden Sie unter Dokumente.

  • Der Stiftungsvorstand prüft alle Anträge sorgfältig. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und informieren Sie über den Stand Ihres Antrags. In der Regel benötigen wir etwa 8 Wochen um einen Antrag zu prüfen.

  • Ja, Sie können gerne mehrere Initiativen oder Projekte einreichen. Jedes Projekt wird einzeln geprüft und bewertet.

  • Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf und klären Sie über die Förderbedingungen auf.

  • Wir setzen bewusst keine fixe Obergrenze für Förderungen fest. Die jeweilige Förderhöhe orientiert sich am Umfang und an der Qualität des eingereichten Projekts sowie an dessen nachhaltiger Wirkung auf die Region und an seinem Beitrag zur Erreichung unserer Förderziele.

  • Wir stehen Ihnen für Fragen per E-Mail unter vorstand@sparkasse-hainburg-privatstiftung.at zur Verfügung. Melden Sie sich gerne.